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Non solo presente – Kriegsverbrecher-Prozess in Verona

Am 6. Juli 2001 ist am Militärgericht in Verona das Urteil über neun Kriegsverbrecher gesprochen werden, die sich zwischen März und Juni 1944 an Massakern in Nord-Italien beteiligt haben. Der Prozess, der am 11. November 2009 begann, betrifft Soldaten der Berliner Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“, die sich in wenigen Jahren aus einer Kreuzberger Polizeieinheit mit „besonderen Aufgaben“ zu einer der größten und am besten ausgestatteten Wehrmachtsdivisionen entwickelte. Die Ermittlungen richteten sich gegen 14 Kriegsverbrecher. Davon wurden aufgrund des Todes der Täter lediglich 12 angeklagt. Im Verlaufe des Prozesses reduzierte sich die Zahl der angeklagten ehemaligen Wehrmachtssoldaten erneut. Die verbliebenen neun Nazis waren während des gesamten Verfahrens in Verona abwesend.

Als im Juli 1943 die Alliierten in Sizilien gelandet waren, wurde Benito Mussolini vom Großen faschistischen Rat abgesetzt und gefangengenommen. Die neue italienische Regierung schloß am 3. September (8. September offiziell verkündet) ein Waffenstillstandsabkommen mit den alliierten Streitkräften, worauf die deutschen Besatzungstruppen mit der Entwaffnung der italienischen Verbände und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung reagierte. Mussolini wurde wenig später aus der Gefangenschaft befreit und in Norditalien das faschistische Terrorregime als sogenannte „Republik von Salò“ installiert.

Die Wehrmacht hinterließ bei ihrem Rückzug vor den vorrückenden alliierten Streitkräften eine blutige Spur. In zahlreichen Massakern töteten Soldaten hunderte Zivilist_innen. [1] Der für Italien verantwortliche deutsche Heeres- und Luftwaffenoffizier Albert Kesselring entfachte mit seinen sogenannten „Sühnemaßnahmen“ den Terror an der Bevölkerung in italienischen Städten und Dörfern. Der Vernichtungsfeldzug kostete tausende italienische Soldat_innen, Partisan_innen und vor allem Zivilist_innen das Leben. Ganze Dörfer wurden ausgelöscht. Das Vieh und landwirtschaftliche Produktion wurden vernichtet und Italiener_innen als Zwangsarbeiter_innen nach Deutschland verschleppt.

 

1. Die Elite der nationalsozialistischen Soldaten

Neben den Einheiten der Waffen-SS müssen bei diesem Vernichtungsfeldzug die Soldaten der Berliner Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ besonders hervorgehoben werden. Diese gehörten einer soldatischen Elite aus überzeugten Nationalsozialist_innen an, die bevorzugt unter Abiturient_innen rekrutierte. Die Soldaten der Division waren die nationalsozialistische Avantgarde der Vernichtung. Sie vermischten die Terror-Mentalität der (Waffen-) SS mit dem unbedingten territorialen Herrschaftsanspruch. Das Auslöschen jeden nicht-deutschen Lebens setzten die Einheiten dieser Division besonders gründlich um. Im Jahr 1944 operierte die Panzeraufklärung-Abteilung „Hermann Göring“ in Nord-Italien, ermordete hunderte Zivilist_innen und sorgte dafür, daß an den Orten der Massaker kein menschliches Leben mehr möglich war.

Die Geschichte der Division beginnt in Berlin Kreuzberg. [2] Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten_innen begann Hermann Göring als preußischer Innenminister loyale Polizeitruppen aufzubauen. In Berlin wurde deshalb Ende Februar 1933 die Polizeiabteilung z.b.V. Wecke [3] – auch PAW abgekürzt – gebildet. Diese Spezialeinheit war in der ehemaligen Dragonerkaserne in der Kreuzberger Friesenstraße untergebracht. Die PAW führte gemeinsam mit der Gestapo systematische Razzien und Massenverhaftungen von Kommunist_innen und Marxist_innen in ganz Berlin durch. Schon im Juni desselben Jahre wurde die Einheit verstärkt und als Landespolizeitruppe Wecke z.b.V. der Landespolizei unterstellt. Zu Beginn des Jahres 1934 wurde die Gestapo auf Drängen von Hitler der SS unterstellt, was Göring dazu zwang seine Polizeitruppen weiter aufzurüsten und zu vergrößern. Die Landespolizeitruppe Wecke wurde deshalb zum Regiment verstärkt und firmierte nun unter dem Namen „General Göring“ und ging aus der Polizeischule in Potsdam Eiche hervor. Die Kaserne befand sich in der Kaiser-Friedrich-Straße. Heute ist dort die Landeseinsatzeinheit und die Bereitschaftspolizei untergebracht.

Nach der Neuorganisation der Polizei- und Militärverbände nach den Säuberungsaktionen gegen die Nazi-Fraktion um Röhm (auch Röhm Putsch genannt) wurde Göring die Luftwaffe unterstellt. Er gliederte das Landespolizei-Regiment „General Göring“ deshalb im September 1935 in die Luftwaffe ein. Die einzelnen Einheiten des neuen Regiment „General Göring“ (RGG) wurden während der Bauphase der Kaserne in Reinickendorf in Charlottenburg, Spandau, Velten (nördl. von Berlin) und zum Teil auch schon in Reinickendorf untergebracht. Nach dem Ende des Ausbau der Kaserne und zum Kriegsbeginn 1939 wurde das RGG hauptsächlich in der heutigen Julius Leber Kaserne in Reinickendorf stationiert. Bis Oktober 1942 wuchs das Regiment weiter auf Brigadegröße. Es folgte die Umbenennung in Division „General Göring“, die im Mai 1943 in Nord-Afrika vernichtet wurde.

Die überlebenden Nazis flüchteten nach Sizilien und formierten sich dort neu. Die Division wurde in den folgenden Monaten erneut aufgebaut. Im Jahr 1943 gliederte sie sich in acht Regimenter sowie Nachschub- und Versorgungstruppen. Unter ihnen war die Panzeraufklärung-Abteilung „Hermann Göring“, die für die Massaker an der Zivilbevölkerung in Nord-Italien verantwortlich ist. Im August 1944 wurde die Division offiziell in Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ umbenannt und im Oktober 1944 zum Generalkommando Fallschirm-Panzerkorps „Hermann Göring“ mit zwei Divisionen vergrößert.

Aus der „Lieblingseinheit“ von Hermann Göring wurde so im Laufe der Zeit eine der größten Divisionen der Wehrmacht. 20.000 modern ausgerüstete Soldaten waren in den Einheiten unter dem Namen „Hermann Göring“ organisiert. Zu beachten ist, neben der permanenten Vergrößerung und der Konzentration sämtlicher Waffengattungen, daß die Verbände und Einheiten unter dem Kommando von General Göring zu den Sondertruppen zählten und mit „besonderen Aufgaben betraut“ waren. Dies verweist zum einen auf die Sonderstellung der einzelnen Einheiten und betont ihren hervorgehobenen Status durch Terror den Vernichtungsauftrag umzusetzen.

Die Geschichte der heutigen Julius-Leber-Kaserne direkt am Flughafen Tegel in Berlin und ihre Verknüpfung mit den Spezial-Einheiten von Hermann Göring ist weitestgehend unbekannt und unaufgearbeitet. Nichts erinnert an die Kriegsverbrechen der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ in Italien und in den anderen Einsatzgebieten. Obwohl der Standort der Kaserne in Reinickendorf von 1936 bis 1939 ausdrücklich für das damalige Regiment „General Göring“ aufwendig ausgebaut wurde, gibt es in der heutigen Julius-Leber-Kaserne keinerlei Bezug auf diesen Hintergrund. Ähnlich steht es um die Spezialeinheit Polizeiabteilung Wecke, deren Geschichte zaghaft in der Auseinandersetzung mit dem „KZ Columbiahaus“ begonnen hat.

 

2. Massaker und Traumatisierung

Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen findet sowohl in Italien als auch in Deutschland nur marginal und ohne interessierte Begleitung einer breiten Öffentlichkeit statt. Die Massaker der Division „Hermann Göring“ werden oft als wenig spektakulär betrachtet. Außerdem ist nach Jahren des Schweigens und der Verdrängung dieses Kapitels der italienischen und deutschen Geschichte der Bezug zu den Opfern und den Tätern verloren gegangen.

Die Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ ermordeten zwischen März und Juni 1944 in der Grenzregion zwischen der Toskana und der Emilia-Romagna über 400 Menschen. Die Forschung geht davon aus, daß insgesamt circa 1.500 Menschen von Soldaten der Wehrmachtsdivision „Hermann Göring“ bei Massakern getötet wurden. [4] Der Nazi-Terror richtete sich gegen Frauen, alte Männer und Kinder. Italienische Soldaten und Partisan_innen waren an den Orten der Massaker längst nicht mehr zu finden. Außerdem waren die jüngeren Familienangehörigen, aus Angst als Zwangsarbeiter_innen nach Deutschland verschleppt zu werden, in die Wälder geflohen.

In den Ortschaften Monchio, Susano und Costringano in der Provinz Modena wurden am 18. März 1944 132 Zivilist_innen von Soldaten der Fallschirm-Panzer-Aufklärung „Hermann Göring“ ermordet und die Dörfer niedergebrannt. Zwei Tage später, am 20. März, ermordeten sie zusammen mit italienischen Faschist_innen in den Ortschaften Cervarolo und Civago (Provinz Reggio-Emilia) 27 Zivilist_innen. Am 10. / 11. April 1944 wurden in Monte Morello in der Provinz Florenz von deutschen Wehrmachtssoldaten 14 Zivilist_innen getötet. In einer großangelegten Durchkämmungsaktion zwischen dem 12. bis zum 17. April ermordeten Einheiten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ in Zusammenarbeit mit italienischen Faschist_innen im Gebiet des Casentino, an den Flanken des Monte Falterona, über 200 Zivilist_innen darunter viele Kinder. Betroffen waren die Ortschaften Stia, Bibbiena und Poppi in der Provinz Arezzo. Am 5. Mai 1944 wurden 22 Zivilist_innen in den Ortschaften Mommio und Sassalbo, die zur Gemeinde Fivizzano in der Provinz Massa-Carrara gehören, ermordet. [5]

Die Besonderheit dieser Kriegsverbrechen, im Gegensatz zu den bekannten Massakern wie zum Beispiel in den Ardeatinischen Höhlen in Rom am 23. März 1944, bei dem 335 Menschen ermordet wurden, in Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 mit 556 Opfern oder in Marzabotto, bei dem vom 29. September bis 5. Oktober 1944 770 Menschen ermordet wurden, besteht darin, daß sie nicht im Zusammenhang mit der sogenannten „Bandenbekämpfung“ stehen. In dem zugrunde liegendem Befehl des für Italien verantwortlichen Heeres- und Luftwaffenoffiziers Albert Kesselring vom 17. Juni 1944 heißt es, daß ein bestimmter „Prozentsatz der männlichen Bevölkerung festzunehmen und bei vorkommenden Gewalttätigkeiten zu erschießen“ und „die Ortschaft niederzubrennen“ ist. Außerdem sind „Täter oder Rädelsführer […] öffentlich aufzuhängen“. Des Weiteren befahl Kesselring „schärfstes und schonungsloses Eingreifen aller deutschen und italienischen SS- und Polizeieinheiten“.

Die Einheiten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ setzen diesen Vernichtungsbefehl schon vor seiner Verkündung um. Sie töten, vergewaltigten und hinterließen, wie Marianne Wienemann vom Institut zur Geschichte der Resistenza und Zeitgeschichte in Reggio Emilia Istoreco [6] bei der Veranstaltung „Die Angeklagten erscheinen nicht…“ am 27. Mai 2011 im Statthaus Böcklerpark erläuterte, „verbrannte Erde“. Um ihre Massaker durchführen zu können, ließen sie sich durch faschistische Kollaborateure zu abgelegenen Dörfern in den Apenninen führen und löschten die Bevölkerung aus. Außerdem zerstörten sie die Häuser, töteten das Vieh und zündeten die Felder an – kurz sie zerstörten jede menschliche Lebensgrundlage.

Die Traumatisierung der Hinterbliebenen der Opfer hält bis heute an. Marianne Wienemann berichtete, daß „Spuren“ der Massaker die Familien der Betroffenen immer noch beschäftigen. Bei den Prozessen sag(t)en Kinder und Enkelkinder der Opfer aus. Viele der Augenzeugen, so Wienemann weiter, wollten zuerst nicht reden. Sie hatten Angst alles wieder zu erleben und nicht mehr schlafen zu können. Die meisten machten dann aber doch ihre Aussagen und berichten detailliert und beinah fotografisch genau, erzählte Wienemann. Einige sprachen während des Verfahrens erstmals von ihren Erlebnissen und den Massakern.

Für die Familien der Opfer sind die Verfahren Teil einer Auseinandersetzung mit den eigenen Traumatisierungen. Die Ermittlungen und die Prozesse vor den Militärgerichten ermöglichen es, die traumatisierenden Erlebnisse an eine „höheren Instanz“ weiterzugeben. Die Anklagen der Zeugen und der Hinterbliebenen der Opfer sind aber auch als eine Aufforderung sich endlich mit den Leiden der betroffenen Familien auseinanderzusetzen zu betrachten, so Wienemann. Selbst ein Mitglied der Waffen-SS, das beim Prozess zum Massaker von Sant’Anna Stazzema eine ausführliche Aussage machte, erklärte nach dem Grund des Geständnisse befragt, endlich seine Ruhe finden zu wollen.

Die richtige Sprache zu finden fiel dennoch vielen Zeug_innen nicht leicht, wie Wienemann berichtete und was auch erschreckend in der Dokumentation „Lo stato eccezione“ (dt. Ausnahmezustand) über den Prozess zum Massaker in Marzabotto zu sehen ist. Die Diskrepanz zwischen der Forderung nach Genauigkeit durch eine eindeutige juristische Sprache und der emotionalen Sprache der betroffenen Menschen, die oft sehr alt sind, lediglich Dialekt sprechen oder Analphabet_innen sind, barg die Gefahr, daß die Zeug_innen erneut verstummen könnten. Das Gericht reagierte aber behutsam, wie Wienemann berichtete, und schützte die Zeug_innen vor den Angriffen der Verteidigung, die offenbar die Re-Traumatisierung der Betroffenen zum Ziel hatten.

 

3. Juristische Aufarbeitung und der aktuelle Prozess

Eine juristische Aufarbeitung der deutschen Kriegsverbrechen und Massaker in Italien fand nur sehr eingeschränkt statt und wurde schnell behindert. Im Zusammenhang mit der Wiederbewaffnung von Westdeutschland seit Anfang der 1950iger Jahre auf Druck der Westalliierten im Zuge der sogenannten Truman-Doktrin und dem Beitritt der BRD zum Geltungsbereich des Nordatlantikpakt sollten die Verbrechen der Wehrmacht mit Rücksicht auf die neugegründete Bundeswehr nicht weiter verfolgt werden. Italien, als eines der Gründungsmitglieder der NATO, beugte sich dem Druck und sperrte 1960 den Zugang zu den Akten italienischer und alliierter Ermittlungsbehörden.

Im Juni des Jahres 1960 bildete der Christdemokrat Fernando Tambroni die sogenannte „anticamera“ (Antiparlament). An der Regierung wurde erstmals seit der Zeit der Gründung der Italienischen Republik die (neo-) faschistische Partei Movimento Sociale Italiano (MSI) beteiligt. Dies führte zu zahlreichen antifaschistischen Massendemonstrationen und einem Generalstreik der größten Gewerkschaft CGIL, die damit auf die Ermordung von fünf Kommunist_innen aus Reggio Emilia durch Polizist_innen bei einer antifaschistischen Demonstration in Rom am 6. Juli 1960 reagierte. Im selben Jahr entschied der allgemeine Militärstaatsanwalt von Italien, daß die Akten zu den deutschen Kriegsverbrechen in Italien geschlossen werden.

Im sogenannten „Armadio della Vergogna“ (Schrank der Schande) wurden 2.274 Akten verschlossen. 1966 gab es die Freigabe einiger Vorgänge. Circa 1.300 Fälle wurden an italienische und 20 an deutsche Behörden abgegeben. Für die brisanteren 695 Vorgänge wurde eine „provisorische Archivierung“ im Palazzo Cesi in Rom veranlasst, die erst 1994 beendet wurde. Die seitdem zugänglichen Akten wurden auf drei italienische Militärstaatsanwaltschaften verteilt. 129 Fälle gingen nach Rom, 214 nach La Spezia und 108 nach Verona. Die Ermittlungen gegen Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ führte die Staatsanwaltschaft in Verona, die am 11. November 2009 zwölf (überlebende) Kriegsverbrecher anklagte. Von den zwölf verblieben im Verlaufe des Prozesses neun Angeklagte. Diese sind:

  • Alfred Lühmann (86), Gefreiter der 4. Kompanie
  • Fritz Olberg (89), Leutnant und Kommandant eines Zuges der 3. Kompanie
  • Wilhelm Karl Stark (90), Feldwebel und Kommandant eines Trupps der 3. Kompanie
  • Helmut Odenwald (91), Hauptmann und Kommandant der Flak-Batterie
  • Hans Georg Karl Winkler (88), Leutnant und Kommandant eines Zuges der 4. Kompanie
  • Erich Koeppe (91), Oberleutnant
  • Ferdinand Osterhaus (93), Leutnant und Kommandant eines Zuges der 5. Kompanie
  • Karl Friedrich Mess (89)
  • Herbert Wilke (92)

Am 22. Juni soll das Urteil im Prozess in Verona gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hat für alle Angeklagten eine lebenslange Haft, hohe Schadensersatzzahlungen und die Übernahme der Kosten für das Verfahren beantragt. [7]

Die Angeklagten waren zu keinem der Verhandlungstage im Gerichtssaal anwesend. Sie schickten auch keine von ihnen beauftragte Verteidiger_innen. Lediglich der bundesdeutsche Staat trat durch eine_n eigene_n Rechtsbeistand auf. Die Angeklagten wurden deshalb durch Verteidiger_innen vertreten, die vom Gericht dazu bestellt wurden.

Trotz der Ignoranz gegenüber den Ermittlungen und dem Prozess waren die ehemaligen Wehrmachtssoldaten offenbar nervös. Die Ermittlungen ergaben, daß die Angeklagten immer noch eng zusammenarbeiteten und ihre Aussagen abgeglichen haben. Das Landeskriminalamt Düsseldorf konnte durch Abhörmaßnahmen den Nachweis über Absprachen zwischen den Beschuldigten erbringen. Die Vernehmungen durch die deutsche Polizei unter Anwesenheit italienischer Ermittlungsbeamter förderten deshalb wenig aussagekräftiges zu Tage, von Reue und Betroffenheit ganz zu schweigen.

Obwohl die deutschen Ermittlungsbehörden mit den italienischen Beamt_innen gut zusammenarbeiten sollen, läßt sich dies von den deutschen Staatsanwaltschaften nicht behaupten. Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart blockieren jede juristische Aufarbeitung der deutschen Kriegsverbrechen in Italien. Es sollen, so die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, eindeutige Beweise für die Schuld der Angeklagten fehlen. Daß die Urteile aus früheren Verfahren in Italien höchstinstanzlich bestätigt wurden, tangiert die Stuttgarter Beamt_innen dabei wenig. Was vor italienischen Gerichten zur Verurteilung von Nazis führt, muß in Deutschland noch lange nicht ausreichen.

Mindestens ebenso brisant wie die individuelle Verurteilung der deutschen Kriegsverbrecher ist, daß mehrere italienische (und griechische) Gerichte entschieden haben, daß die Schadensersatzzahlungen und Kosten für die Verfahren vom deutschen Staat zu übernehmen seien und deshalb die Beschlagnahme von staatlichen Eigentum in den jeweiligen Regionen als Kompensation möglich ist. Dies ist auch der Grund, warum beim Prozess in Verona ein Rechtsbeistand für den deutschen Staat anwesend ist. Bezüglich dieser ersatzweise Beschlagnahme deutschen Staatseigentums in Italien (und Griechenland) hat die Regierung Merkel anknüpfend an die Vorarbeit des ehemaligen SPD-Außenministers Frank-Walter Steinmeier in Zusammenarbeit mit Berlusconi eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag angestrengt. Es soll abschließend geklärt werden, ob Zivilist_innen (jur. Nicht-Kombattant_innen) Recht auf Schadenersatz gegen Staaten geltend machen können. Das Urteil betrifft hierbei nicht nur die alten Kriegsverbrechen der Wehrmacht oder Wiedergutmachungszahlungen für Zwangsarbeiter_innen, sondern hätte außerdem Auswirkungen auf die „Kriege der Zukunft“.

Das Vorgehen des deutschen Staates einerseits die Auslieferung oder Inhaftierung in Italien verurteilter Kriegsverbrecher umzusetzen und andererseits äußerst hektisch und aktiv gegen Schadensersatzsprüche von Opfern vorzugehen, setzt die Politik der Verleugnung der Interessen der Hinterbliebenen und den Schutz von Nazis konsequent fort. Bis heute verweigert der deutsche Staat Entschädigungen für italienische und griechische Zwangsarbeiter_innen. Deutsche Kriegsverbrecher leben ungestört in deutschen Orten, meistens ohne jeden Diskurs über ihre Taten. Der alte Nazi-Opa von nebenan ist in den örtlichen Strukturen, den Nazi-Netzwerken und durch den deutschen Staat gut geschützt und hervorragend versorgt. Die traumatisierten Opfer und ihre Angehörigen leiden dagegen bis heute. Es ist Zeit dies zu ändern!

 

  1. Eine ausführliche Liste über die größten Massaker der Deutschen in Italien ist auf der Seite www.resistenza.de zu finden.
  2. Die Informationen zur Geschichte der Division „Hermann Göring“ sind aus zahlreichen Nazi-Quellen zusammengetragen.
  3. z.b.V., zur besonderen Verwendung
  4. Zu Vergleich: die Waffen-SS soll für circa 4.000 Ermordete verantwortlich sein.
  5. siehe Marianne Wienemann: August 2010: Kriegsverbrecherprozess gegen 12 deutsche Wehrmachtssoldaten vor dem Militärgericht Verona
  6. Istoreco ist eine Institution, die sich mit der Geschichte der Resistenza in Reggio Emilia beschäftigt und darüber hinaus wertvolle Arbeit in Auseinandersetzung um deutsche Kriegsverbrechen in Italien leistet. Siehe www.istoreco.re.it
  7. siehe AG Reggio-Emilia: Lebenslang für 9 Wehrmachtssoldaten gefordert.

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